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Wilde Romantik an Küsten und Stränden
Die Bretagne zeichnet sich besonders durch ihre rund 2.700 Kilometer lange Küste aus, das ist gut ein Drittel der gesamten Küstenlinie Frankreichs. Armor – Land des Meeres – nennen die Bretonen daher ihre Küstenregion. Raue, zerklüftete Granitklippen und Felsvorsprünge zeichnen ein wildes Bild von der Landschaft. Doch auch wer weitläufige Sandstrände und romantische Badebuchten sucht, wird hier fündig: In der vom Tourismus geprägten Region gibt es noch nahezu unberührte Plätze. Zahlreiche Kontraste machen den Reiz des Landes aus. Argoat – Land des Waldes – lautet die historische Bezeichnung dieser Region. In der Gegenwart jedoch sind die Wälder, in denen Obelix einst Wildschweine jagte, zu großen Teilen gerodet und das Bild wird geprägt durch Acker- und Grünland, herbe Heidelandschaften und moorige Gebiete.
Kultur und Konjunktur
Wen diese besondere Mischung aus Landschaft und Kultur anzieht, kann sich derzeit einen Traum erfüllen und günstig ein eigenes Haus in der Bretagne erwerben. Denn auch in märchenhaften Regionen hinterlässt die aktuelle Konjunkturentwicklung ihre Spuren und drückt auf die Preise. Wer jetzt über den Kauf eines schön gelegenen Altbaus in der Bretagne nachdenkt, kann von Beginn an mutig handeln. So rechnet Véronique Riches-Flores, Chefökonomin der Société Générale, im Schnitt mit einem Rückgang der Immobilienpreise um bis zu 25 Prozent, bis zum Jahr 2010. Die Preise für Neubauten halten sich derzeit noch auf dem alten Stand. Dafür ist die Nachfrage nach neuen Häusern deutlich zurückgegangen: allein innerhalb eines Jahres um über 40 Prozent. Da lohnt es sich auf jeden Fall, in nächster Zeit die Markt und Preisentwicklung im Auge zu behalten. Wenn Sie diese Aussichten reizen und Sie mit dem Gedanken spielen, ein Haus oder eine Wohnung in der Bretagne zu erwerben, sollten Sie die Besonderheiten der Kaufabwicklung, die für Frankreich gelten, beachten.
Kaufabwicklung in zwei Schritten
Der Abschluss eines Kaufvertrags in Frankreich gliedert sich in zwei Schritte: den Vorvertrag (Promesse de vente) und den tatsächlichen Vertragsabschluss (Acte authentique). Der Vorvertrag beruht auf einem Verkaufsversprechen, in dem der Eigentümer zusagt, die Immobilie zum vereinbarten Preis innerhalb eines definierten Zeitraums zu verkaufen. Im Gegenzug zahlt der potenzielle Käufer eine Art Kaufsicherheit in Höhe von etwa 10 Prozent der Kaufsumme (Indemnité d’immobilisation). Der Betrag wird bis zum endgültigen Vertragsabschluss von einem Notar treuhänderisch verwaltet. Ist der Vertrag unterzeichnet, wird die Registereintragung beim Hypothekenamt (Conservation des hypothèques) vorgenommen. Wird der Vorvertrag nicht erfüllt, weil der Käufer zurücktritt, verliert er die Kaution an den Verkäufer als so genannte „Stillhalteentschädigung“. Kann er den Kauf nicht tätigen, weil sein Kredit nicht bewilligt wurde, kann er sich auf eine Kreditklausel beziehen, die Bestandteil vieler Verträge ist (Condition suspensive). Gemäß dieser Klausel kann er fristgerecht vom Vertrag zurücktreten, ohne seine Anzahlung an den Verkäufer zu verlieren.
Immonet-Tipps zum Immobilienkauf in Frankreich
Lassen Sie sich nicht übereilt auf den Vorvertrag ein. Prüfen Sie im Vorfeld, ob eventuelle Beschränkungen für Ihre Traumimmobilie gelten. Insbesondere Gebäude, die denkmalgeschützt sind, unterliegen strengen baulichen Auflagen,die sehr kostspielig werden können. Informationen dazu gibt es bei der Direction Régionale des Affaires Culturelles(für die Bretagne ist das Büro in Rennes zuständig, (www.bretagne.culture.gouv.fr). Holen Sie sich am besten professionelle Unterstützung und Beratung durch einen amtlich zugelassenen Makler.
Steuern und Nebenkosten
Bedenken Sie auch anfallende Steuern und Nebenkosten. Der Notar und der Registereintrag schlagen mit etwa 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises zu Buche. 5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen Sie zudem für den Erwerb gebrauchter Häuser; bei Neubauten bis zu fünf Jahren sind es 19,6 Prozent Mehrwertsteuer. Die zu entrichtende Grundsteuer variiert je nach Gemeinde, ebenso wie die Wohnsteuer, die Sie zahlen, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen. Vermögensteuer fällt erst ab einem Verkehrswert von 770.000 Euro an. In manchen Fällen lohnt sich auch für Privatpersonen die Gründung einer Gesellschaft (S.C.I., Société civile immobilière), die insbesondere in steuerlicher und erbrechtlicher Hinsicht einige Vorteile bietet. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder Notar.
Weit weg und doch daheim.
Rückzug in die eigenen vier Wände.
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Kleines Bad ganz groß.
Wer auf Designerstücke setzt, macht vieles richtig.